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BGH, 25.07.1978 - 1 StR 369/78 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berechtigung des Gerichts zur Ablehnung eines Antrags auf Augenscheinseinnahme unter Berufung auf die Glaubwürdigkeit des einzigen Tatzeugen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.10.1955 - 3 StR 322/55
Augenscheinseinnahme - Tatrichter - Beweisgegenstand - Beweis - Entkräftung von …
Auszug aus BGH, 25.07.1978 - 1 StR 369/78
Steht als Beweismittel für eine für die Entscheidung wesentliche Tatsache nur ein einziger Tatzeuge zur Verfügung, so ist das Gericht nicht berechtigt, einen Antrag auf Augenscheinseinnahme unter Berufung auf die Glaubwürdigkeit dieses Zeugen abzulehnen, wenn durch den Augenschein gerade erwiesen werden soll, daß der Vorfall sich wegen der örtlichen Verhältnisse nicht so abgespielt haben kann, wie es der Zeuge bekundet hat (BGHSt 8, 177).